Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

WELZ Demontage & Rückbau Service

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen WELZ Demontage & Rückbau Service und seinen Auftraggebern über Dienstleistungen in den Bereichen Demontage, Rückbau, Entkernung, Abrissarbeiten, Entrümpelung, Entsorgung, Hausmeisterservice sowie sonstige handwerkliche Dienstleistungen.

 

§2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Arbeiten zustande.
  3. Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

 

§3 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Nicht enthalten sind insbesondere:

  • Schadstoffsanierung (z. B. Asbest oder KMF), sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  • Statikarbeiten.
  • Genehmigungen durch Behörden.
  • Leistungen Dritter.

 

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • die Baustelle frei zugänglich ist,
  • Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung stehen,
  • erforderliche Genehmigungen vorliegen,
  • keine unbekannten Gefahrstoffe vorhanden sind,
  • Arbeitsbereiche geräumt und zugänglich sind.

Mehrkosten aufgrund fehlender Voraussetzungen trägt der Auftraggeber.

 

§5 Preise

Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Zusätzliche Leistungen, Wartezeiten oder unvorhersehbare Mehraufwendungen werden gesondert berechnet.

 

§6 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

Bei größeren Projekten können Abschlagszahlungen vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

 

§7 Termine

Termine gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Verzögerungen durch:

  • Wetter,
  • Materialengpässe,
  • höhere Gewalt,
  • behördliche Maßnahmen,
  • Verzögerungen anderer Gewerke,

verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

 

§8 Entsorgung

Die Entsorgung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

Gefährliche Stoffe oder Sonderabfälle werden ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung übernommen.

 

§9 Abnahme

Nach Fertigstellung hat der Auftraggeber die Leistung unverzüglich abzunehmen.

Erfolgt innerhalb von 7 Werktagen keine Beanstandung oder wird die Leistung genutzt, gilt sie als abgenommen.

 

§10 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Für Verschleiß, bereits vorhandene Schäden oder Leistungen anderer Unternehmen wird keine Haftung übernommen.

 

§11 Haftung

Wir haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

 

§12 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

§13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.

 

§14 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens, soweit gesetzlich zulässig.

 

§15 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht.

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